🌿 Innovation: Baumschmuck auf Kränen senkt Hitzebelastung

LINZ. Neue Klimastadt-Verordnung gilt ab sofort!

Wegen der großen Hitzebelastung auf Baustellen wurde nun eine neue „Schattenregel“ eingeführt.

Ab einer gefühlten Temperatur von 30 °C oder einer gemessenen Temperatur von über 32,5 °C für mindestens zwei Stunden gilt die Pflicht zur Beschattung der Baustelle.

Sobald vor Ort ein Kran vorhanden ist, muss dieser zwingend mit Baumschmuck versehen werden.

Die am Kranhaken zum Einsatz kommenden Äste müssen frisch sein (vorzugsweise von Jungbäumen) und dürfen nicht länger als drei Stunden verwendet werden.