⛔ Social-Media-Verbot: 1 „Follow“ & 2 „Likes“ beim Digitalisierungsstaatssekretär gelten ab 1. August auch als Altersverifikation.

Angebot in Sachen Social-Media-Verbot

1 „Follow“ & 2 „Likes“ beim Digitalisierungsstaatssekretär gelten ab 1. August auch als Altersverifikation.

Wer das Social-Media-Verbot für Jugendliche umgehen möchte, hat also eine gute und sinnvolle Alternative.

Bald werden ja alle Erwachsenen dem Staat ihr Alter nachweisen müssen, wenn sie weiter Social Media nutzen wollen.

Sobald man nun ab dem 1.8. beim Digitalisierungsstaatssekretär zwei Likes macht und dem Account folgt, gilt man als zertifizierter Nutzer auf Social Media.

Der Grund ist einfach: Nur extrem reife, intelligente und weise Personen folgen freiwillig einem Politiker.

Diese Regelung gilt auch für kinderlose Erwachsene unabhängig vom tagesaktuell gefühlten Geschlecht.